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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Cyber Engineering Gerd Gerhardus (Stand: 11/2004)

 

§ 1 - Allgemeines

  1. Die Cyber Engineering Gerd Gerhardus (im Folgenden CEGG genannt) erbringt alle Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
  2. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur durch eine schriftliche Bestätigung seitens Herrn Gerd Gerhardus gültig.
  3. Mit dieser Fassung der AGB verlieren alle Vorversionen ihre Gültigkeit. Die CEGG ist berechtigt, die AGB zu ändern, indem sie den Kunden schriftlich über die Änderungen informiert.
  4. Mündliche Nebenabsprachen sind immer unwirksam.
  5. Die CEGG wird ausschließlich für Firmenkunden tätig. Hat der Kunde aktiv oder passiv verschwiegen, daß er den Vertragsgegenstand nicht gewerblich nutzt, wird er in jedem Fall einem ordentlichen Kaufmann gleichgesetzt.
  6. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Haan.
  7. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so sind diese durch gültige Regeln zu ersetzten, die dem Willen & Sinn der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt. Alle anderen Regelungen behalten ihre Gültigkeit.

§ 2 - Vertragsabschluß

  1. Unsere Angebote sind bis zum Vertragsabschluß freibleibend.
  2. Der Kunde ist an den Vertragsantrag 3 Wochen über den vereinbarten Liefer- / Ausführungstermin hinaus gebunden.
  3. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme innerhalb dieser Frist bestätigt oder eine Lieferung ausgeführt haben.
  4. Bei Stornierung des seitens der CEGG bestätigten Auftrages durch den Kunden erheben wir Schadensersatz von pauschal 12% des Auftragwertes, mindestens jedoch EUR 50,00. Dem Kunden bleibt der Nachweis, daß ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist, unbenommen. Wir behalten uns vor, einen höheren Schadensersatz geltend zu machen. 

§ 3 - Preise, Lieferung, Leistung

  1. An vertraglich vereinbarte Preise für unsere Leistungen sind wir 3 Wochen gebunden. Bei später vereinbartem Liefer - / Ausführungstermin berechnen wir ohne vorherige Benachrichtigung unsere Preise am Tage der Übergabe. Davon ausgeschlossen ist unsere Diensleistung.
  2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht bei Übergabe oder Nichtabnahme sofort auf den Kunden über.
  3. Die von uns genannten Liefer- / Ausführungstermine und Liefer- / Ausführungsfristen sind unverbindlich. Alle Lieferungen / Leistungen stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.
  4. Ereignisse irgendwelcher Art, bei der CEGG, unseren Vorlieferanten oder Kunden, die wir nicht zu vertreten haben und die die CEGG in der Erfüllung der übernommenen Pflichten behindern, berechtigen die CEGG zum Rücktritt oder zur Verzögerung der Erfüllung.
  5. Ansprüche des Kunden wegen verspäteter oder ausgebliebener Lieferung / Leistung sind ausgeschlossen.
  6. Wir stellen bei Arbeiten vor Ort pro Termin und Person mindestens eine Stunde zzgl. der vereinbarten Fahrzeit und Anfahrtkosten in Rechnung.

§ 4  - Zahlungsbedingungen, Verzug

  1. Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Forderungen sind vom Kunden binnen 10 Werktagen nach Zugang der Rechnung schriftlich zu erheben, anderenfalls gilt die Forderung als anerkannt.
  2. Sämtliche Rechnungsbeträge sind sofort bei Erhalt der Leistung / Lieferung ohne Abzug fällig. Verzug tritt nach spätestens 15 Kalendertagen nach Zugang unserer Rechnung ein.
  3. Gesonderte Zahlungsbedingungen sind nur gültig, wenn sie auf der Rechnung abgedruckt sind und gelten nur für die jeweilige Rechnung. Alle anderen Vereinbarungen sind nichtig.
  4. Gewährte Skonti sind abhängig von der strikten Einhaltung des Zahlungsziels. Die Frist beginnt mit dem Datum der Rechnung; zur Einhaltung ist das Datum der Abbuchung auf dem Konto des Kunden entscheidend. Im Zweifelsfall hat der Kunde darüber Beweis zu erbringen.
  5. Im Falle des Zahlungsverzuges wird je angefangene Woche ein Aufschlag von 0,25% des Rechnungsbetrages zzgl. MWSt. fällig. Mahnkosten werden mit EUR 6,00 zzgl. Porto berechnet.
  6. Ist der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die CEGG auch ohne Nachfristsetzung und ohne Benachrichtigung berechtigt, unbezahlte Ware wieder in Besitz zu nehmen.
  7. Wir behalten uns das uneingeschränkte Recht zur Abtretung unserer Forderungen an Dritte vor.
  8. Bei Zahlung per Scheck berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,00 zzgl. MWSt.
  9. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von Bestimmungen des Kunden.

§ 5 - Gewährleistung & Garantie

  1. Die CEGG schließt jegliche Garantie aus.
  2. Die CEGG gewährleistet, daß ihre Produkte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Parteien sind sich der Tatsache bewußt, daß es nach dem aktuellen Stand der Technik nicht möglich ist, Fehlfunktionen an Hard- und Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Für die Fehlerfreiheit von Software jeglicher Art wird die Gewährleistung gegen den Hersteller in vollem Umfang von der CEGG an den Kunden abgetreten. Weiterhin wird keine Gewährleistung dafür übernommen, daß Programm- oder Gerätefunktionen den Anforderungen des Kunden vollständig genügen.
  3. Gewährleistungsansprüche gegen die CEGG verjähren nach sechs Monaten. Sie sind nicht übertragbar.
  4. Die CEGG gibt etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter ohne dafür selbst einzustehen.
  5. Zur Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruches ist es erforderlich, das Defektteil frei an die CEGG zu senden und eine Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer sowie der Rechnungskopie, mit der das Gerät geliefert wurde, beizufügen.
  6. Im Falle einer Nachbesserung übernimmt die CEGG die Arbeitskosten. Alle sonstigen Nebenkosten, insbesondere Transportkosten und Anfahrten, trägt der Kunde.
  7. Die Gewährleistung entfällt sofort, wenn das Vertragsprodukt durch den Kunden oder Dritte selbständig gewartet oder verändert wurde, es sei denn, der Kunde weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
  8. Durch den Austausch von Teilen seitens der CEGG treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft.
  9. Stellt sich heraus, daß Gewährleistungsansprüche unberechtigt waren, hat der Kunde die Leistungen der CEGG nach aktuellen Sätzen voll zu vergüten.
  10. Programmierleistungen werden in einem Pflichtenheft definiert. Darin nicht enthaltene Leistungen sind nicht Vertragsbestandteil. Am Programm kann kein Eigentum erworben werden, der Kunde hat lediglich Nutzungsrecht, welches im Pflichtenheft geregelt ist. Fehlt eine solche Regelung, so beträgt die Dauer des Nutzungsrechtes 1 Jahr, beginnend mit Datum der Rechnung.

§ 6 - Haftung

  1. Die CEGG haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie in den Fällen, in denen sie nach Produkthaftungsgesetz zwingend haftet. Bei schuldhafter, den Vertragszweck gefährdender Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur für solche Schäden, deren Eintritt wir bei Vertragsschluß nach den damals bekannten Umständen vorhersehen konnten.
  2. Bei Datenverlust haftet die CEGG für die Wiederherstellung der letzten Sicherung, jedoch nicht für Installationen. Der Kunde ist zu jeder Zeit verpflichtet, eine tägliche Sicherung seiner Daten und der laufenden Betriebssysteme anzulegen oder die CEGG damit vor Beginn von Wartungsarbeiten jeglicher Art zu beauftragen.

Gerd Gerhardus