Das Gutachten erfaßt Tatsachen und erforscht Ursachen. Gerichtlich angeordnete Gutachten sind Gerichtsgutachten, alle anderweitig beauftragten Expertisen werden als Privatgutachten bezeichnet. Ganz gleich, welchen Auftraggeber der Sachverständige hat: immer verrichtet er seine Aufgabe unparteiisch und unabhängig. Um dies jederzeit zu garantieren werden Gutachten grundsätzlich vor Ergebnisbekanntgabe bezahlt.
Der Richter als Rechtsexperte benötigt zur Urteilsfindung häufig die Unterstützung eines Sachverständigen mit seinem Fachwissen in dem speziellen Sachgebiet. Es werden einzelne, für die Urteilsfindung relevante Fragen beantwortet und technisch komplizierte Sachverhalte für das Gericht anschaulich interpretiert.
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